betreuung

Während dieser sensiblen Phase biete ich ihnen professionelle und individuelle Begleitung.

Bei meinen Hausbesuchen ist viel Raum für ihre Fragen und Sorgen, die sich im Zusammenleben mit dem Neugeborenen oder auch der neuen Familiensituation ergeben.

 

Die Betreuung umfasst unter anderem:

  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung und der Geburtsverletzungen
  • Brustinspektion
  • Befinden der Mutter und des Neugeborenen
  • Kontrolle des Wochenflusses
  • Gewichtskontrolle des Neugeborenen
  • Pflege des Nabels
  • Still- und Trinkverhalten des Neugeborenen

 

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Sie haben in den ersten zehn Tagen nach der Geburt Anspruch auf insgesamt 20 Hebammenleistungen, seien es Beratungen am Telefon oder Hausbesuche. Danach haben sie Anspruch auf weitere 16 Leistungen durch eine Hebamme, bis ihr Kind zwölf Wochen alt ist.

Diese Zeit gestalten wir individuell. Das heißt, wir besprechen, wann ich sie das nächste Mal besuche.

Nach Ablauf der zwölf Wochen haben sie weiterhin Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit. In dieser Zeit können sie sich bei Problemen oder Fragen z.B. zum Thema Stillen oder Abstillen an mich wenden. Bei nicht gestillten Kindern besteht bis zum Ende des 9. Monats Anspruch auf Hebammenhilfe. Ich berate sie weiter nach ihren Wünschen am Telefon oder bei einem Hausbesuch.

 

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